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Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: dreamfighter] #281520
06/11/2008 17:57
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Nela Offline
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Es ging in dem beschriebenen Fall nicht um ein Aufenthaltsrecht sondern lediglich um einen Besuch. Die Familie hatte auch diverse Dokumente geschäftlicher und privater Art dabei, aus denen ersichtlich war, wie gebunden sie in D sind und dass sie nicht eine Einwanderung anstrebten. Schließlich ist bekannt, dass die Einwanderungsbehörden da - teilweise ja durchaus berechtigt - sehr streng sind. Unmöglich und ungerechtfertigt war jedoch, wie die Familie und insbesondere der Mann behandelt wurde. Wie ein Schwerverbrecher in Handschellen abgeführt, musste er eine Nacht in einer hell erleuchteten Mini-Zelle verbringen, ehe er wieder ins Flugzeug gen Deutschland steigen "durfte". Die Ehefrau durfte ihn nicht sprechen, sie wurde immer wieder vertröstet. Sie sagte, es sei unglaublich demütigend und menschenverachtend gewesen, wie er behandelt wurde, und die zwei Kleinkinder, die ja auch mitgekriegt hatten wie Papa festgehalten wurde, waren natürlich entsprechend verstört.

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: dreamfighter] #281562
06/11/2008 22:17
06/11/2008 22:17
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chipie Offline
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 Original geschrieben von: dreamfighter
da hast was falsch verstanden, die haben nicht die frau zurückgeschickt, sondern den mann.



Das hab ich schon verstanden! ;\)

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: chipie] #281563
06/11/2008 22:19
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Da muss ich an den Film "Machtlos" denken...

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: chipie] #281607
07/11/2008 11:15
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Mahdia_haeti Offline
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Guten Morgen......

Mal zurück zum ursprünglichen Thema--->

ich musste heut morgen was auf dem für uns zuständigen Ausländeramt erledigen und dabei hab ich dann nochmal genau nachgefragt zwecks Niederlassungserlaubnis und unbegrenzter Aufenthaltstitel.
Verstanden hatte ich es, hoffentlich kann ichs auch verständlich wiedergeben:

Also früher(wielange weiss ich net hatte ich net gefragt) war es so dass man 3 !!! mit seinem deutschen Ehepartner zusammenleben musste um dann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Hat man sich vorher getrennt erlosch das Aufenthaltsrecht sofort mit der Trennung.
In vielen Bundesländern hiess das Ding anderst und die Ämter hatten somit ihre Schwierigkeiten den jeweiligen Titel genau und richtig zu definieren.
Somit einigte man sich bundesweit auf eine *Niederlassungserlaubnis*.

Allerdings wurde das Gesetz auch dahingehend geändert dass man nur noch 2 Jahre zusammenleben muss um weiterhin in D bleiben und arbeiten zu dürfen. Eine Niederlassungserlaubnis bekommt dieser Ausländer aber dann frühestens erst nach 5 !!!! Jahren, meist jedoch erst nach 8 Jahren. Das wiederum hängt von vielen verschiedenen Dingen ab die sie nicht näher erläuterte weil das zuviel wäre wie sie meinte...

Ist der Ausländer 3 Jahre verheiratet und lebt gemeinsam mit dem deutschen Partner kann er nach Ablauf dieser 3 Jahre (oder ca. 2 Monate vorher) die Niederlassungserlaubnis beantragen, eingetragen wird sie aber erst NACH Ablauf dieser 3 Jahre.
Dafür notwendig ist def. dass die Ehe weiterhin Bestand hat, der Ausländer eine feste Arbeit hat, rentenversichert ist und ein Mietvertrag nachgewiesen werden kann. Desweitern müssen alle nach 2006 eingereisten diesen Integrationskurs nachweisen, er muss nicht bestanden sein, nur absolviert.
Wer vorher eingereist ist und die Verpflichtung damals nicht in den Pass eingetragen bekam, muss sich beim Sachbearbeiter via Vorsprechen beweisen. Das genügt dann.

So hat das jemand verstanden? ich schon aber obs nun so rüberkommt könnt nur Ihr sagen.

lg Yvonne

Last edited by Mahdia_haeti; 07/11/2008 11:18.
Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Mahdia_haeti] #281663
07/11/2008 16:45
07/11/2008 16:45
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nana2006 Offline OP
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nana2006  Offline OP
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Danke für die Infos! Habe dir auch ne PN geschickt!
Grüßle

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