Haaaaaaaaa hab ich das nun richtig verstanden?
wenn also von Anfang an der AT auf 3 Jahre festgelegt wird bekommt man vor der unbefristeten noch ein 4. Jahr befristet aufgebrummt???
wenn man aber erst 1 Jahr hatte dann nochmal 2 Jahre oder umgedreht dann bekommt man nach dem 3. Jahr (wenn sonst drumrum alles ok ist) die unbefristete nach 3 Jahren????
So ists doch gemeint oder?
HILFEEEEEEE ich blicks nimmer, aber ich weiss dass die Niederlassungserteilung erst nach def. 3 Jahren erfolgt
Last edited by Mahdia_haeti; 05/11/2008 17:39.