Original geschrieben von: Simla
Und zusätzlich schreib ich dann noch---> ist das Kind einmal beim Tunesischen Konsulat angemeldet (z.B. durch den Vater und die ihm zustehende Geburtsurkunde), wird dieses Kind automatisch in Tunesien angemeldet. Man erhält somit auch in Tunesien eine Geburtsurkunde für sein in Deutschland geborenes Kind!

Der letzte TNGrenzer sagte mir, dass dt-tn-Kinder durch das Konsulat in den "GrenzComputer" kommen und da alle Pässe (tunesische sowie Kinderreisepässe) maschinenlesbar sind (die alten Modelle laufen aus).......fallen automatisch die dt-tn-Kinder beim Grenzübertritt "in die Falle".....ach wenn das Kind Lisa Müller heisst!
LG Simla


heisst das, dass mein mann ggf. (wenn unsere kinder beispielsweise lisa oder markus müller heißen würden) dennoch einen tunesischen reisepass für sie beantragen könnte?

mein mann ist nämlich der meinung, dass er für seine kinder mal keinen tun. reisepass bekommt, wenn diese nicht seinen familiennamen tragen. ist er da einem irrtum auferlegen?

wenn dem so ist, gibt es - was die namensgebung betrifft - ohnehin keinen effektiven weg die kinder mehr an die mutter "zu binden".