...tja...erstaunlich diese Abweichungen..Unser Sachbearbeiter von der ABH ist derzeit krank, dehalb habe ich quasi anonym bei anderen Behörden in NRW angerufen, aber am besten ich wende mich direkt an unseren Bearbeiter...aber falls der auch von 3 Jahren spricht, wäre es ja gut zu wissen, WENN es gesetzlich anders möglich wäre, man also einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 Jahren hat - unter den genannten Voraussetzungen...Denn bei Jobsuche oder Ausbildungsbewerbungen macht sich der Status "unbefristet" schon besser..!
DANKE nochmals!
P.S. Mein Mann will auch keinen "roten Pass"...:-) unsere stolzen Männer!