Hallo Mahdia_haeti!
Das hört sich jetzt aber ganz anders an...immerhin waren sich ABH und Anwalt (bei mir) dahingehend einig, dass diese Vorassetzungen, die du jetzt genannt hast, bei der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (neues Recht sagt Niederlassungserlaubnis oder -genehmigung)noch nicht erfüllt sein müssen, sondern "nur" die bestehende Ehe und der absolvierte Sprachkurs, keine Straffälligkeit usw. Das wäre ja ein krasser Unterschied zu NRW...Hm..und bei euch geht es auch sicher um die "Unbefristete" und nicht "den roten Pass"??
Danke für das Feedback Leute!!