Nana ich weiss aus aktuellem Anlass dass das aktuelle Recht in Baden Württemberg immer noch 3Jahre Aufenthalt in D vorschreibt, dazu eine Wohnung und einen festen(unbefristeten ) Arbeitsvertrag. Leute die nach 2005 eingereist sind müssen auch diese Kurse machen, ich glaube machen nicht unbedingt bestehen.
Aber die 3 Jahre sind in BaWü definitiv, und diese Niederlassungserlaubnis wird auch erst NACH Ablauf des Aufenthaltstitels eingetragen.
So ists jedenfalls in BAWÜ bzw. im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Und das weiss ich mehr als sicher, wie gesagt aus aktuellem Anlass.