huch....jetzt ist mein Beitrag verschwunden...dann eben noch mal :-)..Habe jetzt bei zwei verschiedenen ABH abgerufen, zur Sicherheit dachte ich...eine BH sagt 2 Jahre, die andere 3 Jahre...ist doch doof, die sind sich ja selber nicht sicher...Hat jemand ein aktuelles Gesetz zur Hand? § 28 AuslGB - da soll es stehen. Gab es hier nicht auch mal einen Auszug aus dem Gesetz zu den Neuerungen? Finde das leider nicht oder ich hab´s woanders gelesen...Demnach soll das ganze jetzt ja auch Niederlassungserlaubnis heißen und nicht mehr unbefristete Aufenthaltsgenehmigung...oder? hm...