Hi!
Das ist wahrscheinlich die 100. Anfrage zu diesem Thema, aber da die Gesetze sich ja ständig ändern...
Also: Mein Mann schließt im Januar 2009 seinen Sprachkurs ab (600 Stunden) und muss dann eine Prüfung machen. Muss er diese auch bestehen, um seine unbesfristete Aufenthaltsgenehmigung (nach 2 Jahren, bei uns im März 2009) zu bekommen oder "reicht" es, wenn er diesen Test gemacht hat und die Stunden absolviert hat. Meinem Kenntnisstand nach, ist dass das Bestehen der Prüfung nur für die Beantragung der dt. Staatsbürgerschaft notwendig ist - ist das korrekt so? Wie sehen eure Erfahrungen aus oder gibt es inzwischen neue Gesetze??
Danke, danke, danke im Voraus :-)