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Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Dilan*] #281749
08/11/2008 19:37
08/11/2008 19:37
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 Original geschrieben von: Dilan*
es war auf alle Fälle eine Geburts- oder Abstammungsurkunde mit einer Art Randvermerk dass der Vater des Kindes Herr xy, geb. am ... in Alexandria, Ägypten, wohnhaft in ..., die Vaterschaft am ... anerkannt hat.

(Der Vater hat die deutsche Staatsangehörigkeit u. wohnt in D.)

Diese Urkunde war soweit ich mich erinnere mehrsprachig.


Wie aus allen Beitägen hervorgeht, kann man für Tunesien also allein dem Kindesentzug vorbeugen, wenn man im Falle des Falles dann nicht mehr einreist, OK.
Interessant ist es deshalb doch trotzdem, wie man verhindern kann, daß ein Kind vom Vater erst gar nicht über die Grenze gebracht werden kann, falls er es nach einem ertsen Streit aich noch entführen konnte. Kann man da direkt nach der Geburt nicht vorsorgen mit dem alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind in Bezug auf Deutschland.
Das klingt zwar nach Mißtrauen, aber das Gesetz in Tunesien süricht ja eben dieses Recht grundsätzlich den Vätern zu, so wäre das ein sinnvoller und vorausschauender Ausgleich. Kennt sich jemand damit aus?

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #281770
09/11/2008 10:52
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 Original geschrieben von: anchadia

falls er es nach einem ertsen Streit aich noch entführen konnte. Kann man da direkt nach der Geburt nicht vorsorgen mit dem alleinigen Aufenthaltbestimmungsrecht für das Kind in Bezug auf Deutschland.

Die Gerichte bedanken sich. "Es ist zwar alles ok, wir ham uns ganz doll lieb, aber eine Grenzsperre hätt ich trotzdem schon gern mal"........und einen Platzverweis, eine Verfügung, die Ablehnung des betreuten Umgangs und und und

Aber zur Info, nicht vorbeugend ;\)
Die Grenzsperre durch Ausschreibung zur Grenzfahndung wird vom Bundespolizeipräsidium auf Ersuchen des Amtsgerichts vorgenommen. Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr des widerrechtlichen Ausreisewillens des anderen Elternteils gründen.
Das Bundespolizeipräsidium kann dann die Ausschreibung des entführenden Elternteils wie der Kinder im Schengener Informationssystem (SIS) veranlassen und Fahndungsmaßnahmen einleiten.

Nicht zu vergessen, das man bei der Ausreise aus Deutschland kaum kontrolliert wird.
LG Simla

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #281774
09/11/2008 12:41
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Liebe Simla, habe doch gar nicht von einer Grenzsperre gesprochen, sondern von der Bestimmung des Aufenthalts...Kennt sich denn niemand mit den Möglichkeit der Aufenthaltsbestimmung und des Sorgerechts aus? Oder gibt es das für veheiratete gar nicht???

Aber das es Zeit braucht, diese amtlich durchzusetzen, ist das ja in der "Stunde der Entführung" nutzlos, da verspätet...wie DU ja schreibst.
Kennt sich denn niemand mit den Möglichkeit der Aufenthaltsbestimmung und des Sorgerechts aus? Oder gibt es das für veheiratete gar nicht???

Last edited by anchadia; 09/11/2008 12:45.
Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #281775
09/11/2008 12:44
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Liebe Simla, habe doch gar nicht von einer Grenzsperre gesprochen, sondern von der Bestimmung des Aufenthalts...Kennt sich denn niemand mit den Möglichkeit der Aufenthaltsbestimmung und des Sorgerechts aus? Oder gibt es das für veheiratete gar nicht???

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #281776
09/11/2008 12:50
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Hallo anchadia,
für verheiratete, nicht getrennt lebende, gibt es das nicht - denn bei ehelichen Kindern verheirateter Eltern haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Lebt man in Trennung muss dies gerichtlich eingeklagt werden (in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt).
Es bedarf heutzutage schon einiges, dass die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen wird.
Eine Trennung und eine "unbegründete" Sorge das Kind könnte entführt werden reicht nicht aus.
LG Simla

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #281778
09/11/2008 12:55
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 Original geschrieben von: anchadia

Interessant ist es deshalb doch trotzdem, wie man verhindern kann, daß ein Kind vom Vater erst gar nicht über die Grenze gebracht werden kann,

Deshalb sprach ich von der Grenzsperre.
Das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht legt man sorgfällig in den Aktenordner ab - die Grenzen wissen davon nichts.
LG Simla

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #281780
09/11/2008 13:00
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 Original geschrieben von: Simla
 Original geschrieben von: anchadia

Interessant ist es deshalb doch trotzdem, wie man verhindern kann, daß ein Kind vom Vater erst gar nicht über die Grenze gebracht werden kann,

Deshalb sprach ich von der Grenzsperre.
Das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht legt man sorgfällig in den Aktenordner ab - die Grenzen wissen davon nichts.
LG Simla


Danke, OK, ich gebs auf, es bleibt also zur Vorsicht rein gar nichts...außer eben keine Kinder bekommen oder anmelden...LG, anchadia

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #281782
09/11/2008 13:07
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 Original geschrieben von: anchadia

OK, ich gebs auf, es bleibt also zur Vorsicht rein gar nichts...außer eben keine Kinder bekommen oder anmelden...

\:o anchadia...ich will hier nicht "schlecht-reden", sondern geb nur die Infos weiter!
Ich habe auch ein gemeinsames Kind mit einem TN und das ging 14 Jahre lang gut und jetzt ist es eh für eine Entführung zu spät
Grundsätzlich kann jedes Elternteil ein Kind entführen, auch bei deutsch-deutschen Eltern! Schau Dir mal die Statistiken an......da findet man Tunesien kaum bis gar nicht!

Wichtig ist einfach nur, das man informiert ist.
Mir würden meine ganzen Infos im Falle eines Falles auch nicht helfen - ich wüsste aber wie meine Rechte sind, was zu tun ist, was mir zusteht und kann handeln..................und mich nicht erst durch den Sumpf lesen und die Welt nicht mehr verstehen und nicht die Fehler/Hass beim Vater suchen!

Deutsch-tunesische Kinder sind meist echt hübsche, knackige, sportliche, intelligente Kinder mit jede Menge Pfeffer im Hinterteil! Es lohnt sich (auch wenn ich fast täglich verzweifel )
LG Simla

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #281813
09/11/2008 17:53
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"Wichtig ist einfach nur, das man informiert ist.
Mir würden meine ganzen Infos im Falle eines Falles auch nicht helfen - ich wüsste aber wie meine Rechte sind, was zu tun ist, was mir zusteht und kann handeln..................und mich nicht erst durch den Sumpf lesen und die Welt nicht mehr verstehen und nicht die Fehler/Hass beim Vater suchen!
Deutsch-tunesische Kinder sind meist echt hübsche, knackige, sportliche, intelligente Kinder mit jede Menge Pfeffer im Hinterteil! Es lohnt sich (auch wenn ich fast täglich verzweifel )"
Liebe Simla, danke für die Ermutigung, aber was nützt es einem, zu wissen, dass man keine Rechte hat, handeln kann man doch kaum, wenn das Kind schon in Tunesien entführt ist, oder?.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: bandy] #283377
17/11/2008 00:28
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GUT aber das ist 1pro 1000000000000000000
toll gekämpft

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE120908] #283381
17/11/2008 01:33
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... ein anderes Mitglied, Du hast mal geschrieben, wenn beide Eltern in Tunesien wohnen kann einer Mutter sogar in Tunesien das alleinige Sorgerecht zugeteilt werden. Meintest Du das in Bezug auf Ehe oder Trennung/Scheidung?...

das gilt natürlich für das Sorgerecht nach einer Scheidung.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Nela] #283382
17/11/2008 01:37
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...Stimmt es eigentlich, dass nur nicht-tunesische Ehefrauen/Mütter diese "autorisation paternelle" benötigen, wenn sie alleine mit dem Kind aus TN ausreisen, und Tunesierinnen nicht?...

Nein, das ist falsch - die Regelung gilt für JEDES tunesische Kind (also generell für alle Kinder eines tunesischen Vaters, da die diese Staatsbürgerschaft automatisch durch Abstammung vom VATER erwerben).

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #283383
17/11/2008 01:40
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...Tunesier mit Besuchsvisa zahlen glaub weniger (45 TND???) ...

nein, das war der bis 2006 gültige Steuerbetrag.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: LOE110119] #283385
17/11/2008 01:47
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...Fakt ist, Tunesier müssen mit dem tunesischen Pass nach TN ein- und ausreisen...

So ist es - und Kinder eines tunesischen Vaters erwerben automatisch bei der Geburt dessen Staatsangehörigkeit, also MÜSSEN sie in Tunesien einen tunesischen Reisepaß haben.

Und sogar noch mehr: Da das Kind in Tunesien ausschließlich als Tunesier gilt, verfügt es dort NICHT über deutsche Bürgerrechte, kann also auch nicht durch die deutsche Botschaft vertreten/betreut werden! Mit anderen Worten: ein Kind eines tunesischen Vaters wird in Tunesien (und wahrscheinlich auch anderen arabischen Staaten) stets ebenso behandelt, wie ein "reinblütiges" tunesisches Kind.

Re: Kindesentzug...vorbeugen? [Re: Frogger] #284304
20/11/2008 23:01
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Toll
Das trifft genau zu

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