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Re: Kindesentzug...vorbeugen?
[Re: dreamfighter]
#280428
03/11/2008 14:44
03/11/2008 14:44
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Joined: Oct 2005
Beiträge: 242 Germany
Sajana
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Joined: Oct 2005
Beiträge: 242
Germany
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Mutter = Mutter, oder? Oder erhält man den besonderen Schlauberger-Ritterschlag, wenn man diese Reihenfolge einhält: Urlaub, große Liebe zu Kellner, Ani, Barman, Reitlehrer, Bazarbesitzer, nach 6 Monaten Heiratspläne, Heirat, FZF, Einreise und DANN Kind – und DANN Feststellung nach 1-3 Jahren : es war nix!  Wat denn nu? Ich verstehe hier auch die Aufregung nicht und das sich Angegriffen-Fühlen? Die Quintessenz des Ganzen ist doch, es gibt letztendlich keine absolute Sicherheit gegen Kindesentführung in binationalen Beziehungen....um mal wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen..
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Re: Kindesentzug...vorbeugen?
[Re: sina82]
#280876
04/11/2008 16:57
04/11/2008 16:57
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 537 Deutschland
LOE120908
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Beiträge: 537
Deutschland
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Hallo Simla und Sina... vielen Dank für Eure Beiträge, das hilft doch schon sehr viel weiter, bestimmt nicht nur mir... Man sollte vielleicht, nach all diesen Überlegungen davon ausgehen, dass man selbst nach dem ersten Grenzübertritt nach einer Eheschließung mit einem T. dann sowieso als Ehefrau eines Tunesiers angesehen wird und so auch im Computer gespeichert wird, was meint Ihr, geht das zu weit?. Kommen dann im Folgenden Kinder dieser Mutter, die ja einen tun. Mann hat, ins Spiel, so kann dieses Kind sofort in den Zusammenhang gebracht werden- ganz abgesehen von dem tun. Kinderpaß und der Meldung der Geburt beim Konsulat. Eine Frage noch zum Anmelden des tunesischen Mannes auf dem Konsulat, wie ist das gemeint, man doof gefragt? L:G:
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Re: Kindesentzug...vorbeugen?
[Re: LOE120908]
#280886
04/11/2008 17:14
04/11/2008 17:14
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
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Eine Frage noch zum Anmelden des tunesischen Mannes auf dem Konsulat, wie ist das gemeint, man doof gefragt? Jeder "Auslands-XY" muss sich, wenn er im Ausland lebt, dort beim Konsulat seines Landes melden. Bin nicht ganz sicher, inwieweit es verpflichtend ist (also bei Unterlassung Konsequenzen bzw. eine Strafe drohen würden), aber ich als in D lebende Schweizerin bin z.B auch beim hiesigen Konsulat gemeldet. Die Tunesier erhalten von ihrem Konsulat die "Rote Karte", eine Art Ausweis, der bescheinigt, dass sie hier leben und gemeldet sind. Oder meintest du etwas anderes?
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