Antwort auf:
Eine Frage noch zum Anmelden des tunesischen Mannes auf dem Konsulat, wie ist das gemeint, man doof gefragt?


Jeder "Auslands-XY" muss sich, wenn er im Ausland lebt, dort beim Konsulat seines Landes melden. Bin nicht ganz sicher, inwieweit es verpflichtend ist (also bei Unterlassung Konsequenzen bzw. eine Strafe drohen würden), aber ich als in D lebende Schweizerin bin z.B auch beim hiesigen Konsulat gemeldet. Die Tunesier erhalten von ihrem Konsulat die "Rote Karte", eine Art Ausweis, der bescheinigt, dass sie hier leben und gemeldet sind.

Oder meintest du etwas anderes?