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Wer kennt sich da aus?
#280536
03/11/2008 18:44
03/11/2008 18:44
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
OP
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OP
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
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Mein Mann hat heute einen Anruf von seiner Familie in TN bekommen: Eine Frau aus der Familie seines Schwagers (Tunesierin, in TN lebend) hat wohl vor einigen Monaten einen Deutschen geheiratet. Nun, wie das Schicksal es so will, ist der Mann wohl acht Monate nach der Hochzeit plötzlich verstorben, noch bevor die Frau zu ihm nach Deutschland gezogen ist. Jetzt will diese Frau wissen, welche Ansprüche sie hat und wie sie diese durchsetzen kann (also solche Sachen wie Rente? Erbe? Aufenthalt?), und die Familie ist der Meinung, dass mein Mann - da in D lebend - da helfen oder sich wenigstens schlau machen kann. Ist ja wohl eher ein Fall für einen Anwalt... Das mit dem Aufenthalt kann sie sich ja wohl abschminken, wenn der Mann gar nicht mehr lebt. Aber wie sieht es beispielsweise mit Rentenansprüchen aus? Der verstorbene Mann hat wohl noch Eltern hier (oder zumindest seine Mutter) und eine Schwester, ansonsten wohl keine (näheren) Verwandten. Wir kennen diese Frau nicht, und auch nicht die genaue Geschichte, deswegen will ich mir da kein Urteil erlauben von wegen "dumm gelaufen" oder so. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine ernsthafte Beziehung handelte und sich einfach ein tragischer Schicksalsschlag ereignet hat. wa Allahu a3alam. Ein bisschen krass finde ich die Geschichte ja schon, aber die Frau denkt wohl, dass sie als Ehefrau bzw. Witwe bestimmte Rechte haben müsste und möchte diese einfordern. Kennt sich da jemand aus oder hat Tipps, wie man vorgehen könnte? Die Familie belagert meinen Mann jetzt telefonisch wegen der Angelegenheit, und er möchte die Sache so schnell wie möglich vom Tisch haben, bzw. einem Anwalt übergeben oder so (aber wer bezahlt den am Ende??).
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Re: Wer kennt sich da aus?
[Re: Nela]
#280574
03/11/2008 20:19
03/11/2008 20:19
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Joined: Feb 2006
Beiträge: 958 Stuttgart
annadi
Mitglied
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Joined: Feb 2006
Beiträge: 958
Stuttgart
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Hallo Nela, ich denke nicht, dass die Frau einen Anspruch auf Rente hat. Ich kopiere einfach einmal: Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern. So wie ich die deutschen Behörden einschätze, wird es sehr schwer, das nachzuweisen. Unter folgendem Link findest du genaue Infos. http://www.renten-fakten.de/witwenrenteLG, annadi
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