Simla ich habe mich nicht dazu geäußert, was die Einwohnermeldeämter erfassen oder nicht erfassen, ich erwähnte lediglich, dass es möglich ist in Deutschland und im Ausland einen Wohnsitz zu haben! Darüberhinaus ist die Durchführung des Meldegesetzes Länder- und nicht Bundessache mit regionalen Unterschieden, und was das einzelne Meldeamt ggf. als Zusatzinformation 'mitvermerkt' ist deren Sache! Und aus steuerrechtlicher Sicht - je nach den Gegebenheiten, könnte es erforderlich sein, den anderen Wohnsitz im Ausland anzugeben, überflüssig dabei die Bemerkung, dass nur derjenige, der auch was verdient Steuern bezahlt  
