Nichts zu danken, ich hab einfach "Witwenrente" bei google eingegeben.
Aber selbst wenn sie trotz der kurzen Dauer der Ehe Anspruch auf Witwenrente hat, gilt dies nur für 2 Jahre. Denn ich nehme an, dass sie noch lange nicht über 45 Jahre alt ist.
Wenn eine Frau unter 45 ist, dann hat sie ein Recht auf eine kleine Witwenrente, die allerdings nur 2 Jahre gezahlt wird. Diese beträgt 25% der Rentenansprüche des Mannes. Wenn die Frau 45 ist, bekommt sie dann die große Witwenrente (55%). Sollte die Frau aber wieder heiraten, bekommt sie nichts mehr - eigentlich logisch.
Zumindest habe ich das so verstanden.
LG,
annadi