Danke für den Link, Annadi.

 Antwort auf:
es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern


Hmm, wie soll man das nachweisen? Es war jedenfalls wohl nicht abzusehen, dass der Mann so bald sterben würde (also Alter, Vorerkrankung o. ä.).