Hallo Nela,
ich denke nicht, dass die Frau einen Anspruch auf Rente hat.
Ich kopiere einfach einmal:
Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.
So wie ich die deutschen Behörden einschätze, wird es sehr schwer, das nachzuweisen.
Unter folgendem Link findest du genaue Infos.
http://www.renten-fakten.de/witwenrenteLG,
annadi