Dabei wäre vielleicht folgendes zu bedenken: Wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht, dann hat er als Vater auch Anspruch auf eine Geburtsurkunde. Mit dieser Geburtsurkunde kann er (ohne Einwilligung bzw.Unterschrift der Mutter) in Tunesien oder auf dem tn. Konsulat einen Pass für das Kind ausstellen lassen (lautend auf den Familiennamen des Vaters, auch wenn das Kind laut der hiesigen Geburtsurkunde den Familiennamen der Mutter trägt).