Mmmhh.......auch verheiratete können den Mädchennamen beibehalten und man kann gemeinsam den Nachnamen des Kindes bestimmen. Es macht da also keinen Unterschied ob ledig oder verheiratet.
Aber wieso hat dann die Mutter die Oberhand?
Hat ein Kind einen tunesischen Vater, ist das Kind automatisch ab Geburt zusätzlich Tunesier.
Tunesische Pässe werden OHNE Zustimmung der Mutter ausgestellt - bei den deutschen sieht es da anders aus ;\)
LG Simla (ich hoffe sachlich genug?)