Möchte eher auf sachlicher Ebene mal fragen, ob es nicht zwei verschiedene Dinge sind, den Vater auf der Geburtsurkunde anzugeben und dem Kind den Nachnamen des Vaters zu geben.
Eine Frau kann doch in D und in Tunesien Ihren Nachnamen behalten und Ihrem Kind auch diesen Namen geben. Damit wäre zumindest nicht gleich offensichtlich, dass er als Tunesier "berechtigter" Vater ist.
Die Mutter hätte immer die Oberhand, der Vater könnte mit dem Kind nicht so große Sprünge wagen, also jeweils über die Grenze genausowenig.
Liebe Grüße