Wir mussten im Jahr 2002 auf dem Standesamt unterschreiben, dass spätestestens 3 Monate nach Eheschliessung die Eintragung auf dem Konsulat erfolgen muss und auch die Anmeldung dort erfolgen soll.

Sie wollten die Heratsurkunde, die Meldebescheinigung, 2 Passbilder und eine Gebühr.