Rechtlich kann man eigentlich nicht viel machen, es sei denn es giebt Gründe dafür die zu einer einsweiligen Verfügung aussreichen. Grundsätzlich ist es so das Vater sein Kind sehen kann und auch betreuen darf. Und wenn es dann entführt wird tja es kann immer passieren. Egal was für eine Nationalität und was für einen Nachnamen. Da giebt es dann nur einen Ausweg den Namen des Vaters nicht angeben was aber eben auch nicht gut zumindest in meinen augen nicht.


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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