Original geschrieben von: Lyle Nhary
Ich denke auch nicht das bei einer "noch" glücklichen Familie der Vater bei der Geburt nicht angegeben wird bzw er darauf verzichtet. Erst recht wenn man verheiratet ist. Ich kann mir nicht vorstellen wie das funktionieren soll ??


Ist man verheiratet, wird automatisch der Ehemann als Vater eingetragen! Ist dieser Ehemann jedoch nicht der leibliche Vater des Kindes, muss dies gerichtlich geändert werden! (Eigene Aussage reicht nicht!)

Ich kenne auch keine "glücklichen" unverheirateten Paare, welche die Vaterschaft geheim halten.
Nimmt man als ledige Mutter z.B. Unterhaltsvorschuss in Anspruch, muss man Angaben zum Vater (ggfs. möglichen Vätern) machen.

Kinder werden nicht beim Einwohnermeldeamt angemeldet, sondern dies geschieht durch die Geburtsurkunde/Geburtsanmeldung beim Standesamt. Die Anmeldung geht also automatisch (Datenaustausch) bei dem Einwohnermeldeamt wo die Mutter ihren Wohnsitz hat.
LG Simla