Ein SIS-Eintrag muss kein Sperrvermerk für den Schengener Raum sein!

Hat jemand einen SIS-Eintrag, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass noch offene Forderungen bestehen!
In Deutschland werden SIS-Einträge in der Regel mit der zeitlichen Befristung der Ausweisung wieder gelöscht, auch wenn ggfs. noch offene Abchiebekosten bestehen !!!!(da auch Ratenzahlung NACH der Einreise möglich sind).

Wenn CZ keine Befristungen macht, nach dt. Recht dieser spezielle Fall aber zu befristen wäre, könnte man dies sicherlich über einen Anwalt hier laufen lassen.
Die Frage ist, was einfacher, schneller und ggfs. billiger ist, und da kann nur ein Anwalt helfen.
LG Simla