Hallo und guten Morgen,

wir erhielten gestern auf der ABH den Aufenthaltstitel meines Mannes, hinzu eine BERECHTIGUNG zur Teilnhame am Integrationskurs, keine Verpflichtung. Arbeitsaufnahme ist sofort gestattet.Hinzu kommt, dass diese Berechtigung 2 Jahr gilt und bis dahin eine Anmeldung erfolgt sein kann. Für eine spätere Einbürgerung ist er verpflichtend.
Die zuständige ABH kann den Teilnehmer jedoch auch verpflichten, wenn nicht genügend Deutschkentnisse vorhanden sind.

Liebe Grüße