"Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt."
Heißt das, ein Ausländer der eine Immobilie erwirbt, kann diese nicht an vererben?