...Ich bin nicht erbberechtigt und darf sowie so keine Immobilien besitzen. Gibt es Möglichkeiten dieses "Recht" zu umgehen? ...
Nur durch eine Schenkung bereits vor dem Tode, ansonsten gilt vollumfänglich das tunesische Erbrecht. Davon abweichende Verträge werden nach meinen Informationen vor den Gerichten - und auch auf Betreiben des Justizministeriums - nur in extrem seltenen Einzelfällen anerkannt.
Gütertrennung ist, ebenso wie in Deutschland, der normale Ehestand in Tunesien, wenn nichts anderes vereinbart wird - in Deutschland erfolgt nur am Ende ein Gewinnausgleich (deshalb heißt es: "Zugewinngemeinschaft"), in Tunesien ist dies nicht der Fall. Übrigens unterscheiden sich auch Unterhaltsregeln dort von denen in Deutschland, nach einer Scheidung gibt es für die Frau üblicherweise nichts (nur wenn sie sorgeberechtigte Mutter ist).