Original geschrieben von: sharaz99

Mich würden mal die Gesetzesvorschriften zum Erwerb der tunesischen Staatsbürgerschaft interessieren.

Hallo Sharaz,
Du wirst im www kaum tunesische Gesetzesvorschriften finden!
Grundsätzlich muss man(n)/Frau erst einmal die Voraussetzungen einer Carte d´sejour erfüllen. Für die Beantragung der TN-staatsangehörigkeit auf Antrag wird u.a. vorausgesetzt, dass man seit längerem (soweit mir bekannt mind. 8 Jahre) nachweislich in Tunesien lebt und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Wichtig dabei ist nur VORHER die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen:
*Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.*
LG Simla