es geht darum, dass die unterschrift für die beantragung der reisegenehmigung beim tunesischen konsulat bestätigt ist. das konsulat stellt dann das schreiben aus. dazu brauchen sie einen auftrag welcher da schriftlich eben eine notariell beglaubigte unterschrift des antragstellers enthalten muss.
hat nichts mit der bescheinigung an sich zu tun.