Original geschrieben von: Khadija
Deshalb gibt es die Möglichkeit die Unterschrift von deinem Mann notariell beglaubigen zu lassen und dann das ganze nochmals überbeglaubigen zu lassen für das Ausland.


Nur zum Verständnis: Was nützt eine Beglaubigung der Unterschrift, wenn auf dem Papier trotzdem nicht ein Zeitraum der Gültigkeit vermerkt ist? Gehts um die Korrektheit des Papieres oder um den Zeitraum der Gültigkeit?

LG