Original geschrieben von: dreamfighter
einigung? in dem sinne das der entführer das kind behält und der andere elternteil das kind besuchen/sehen darf, oder in dem sinne, dass der entführer ein einsehen hat und das kind zurückgibt?

Ja es gibt viele Wege der Einigung.
Eine deutsche Mutter kann auch in Tunesien das Umgangsrecht einklagen. Tja........so wie die tunesischen Väter es hier in Deutschland manchmal machen müssen.