Original geschrieben von: Vic
definitiv falsch, was dein Vater sagte

aus Salechas link im 3. Post:
 Antwort auf:
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate.


vom gleichen link.... einfach mal weiterlesen


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*