definitiv falsch, was dein Vater sagte

aus Salechas link im 3. Post:
 Antwort auf:
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate.

Last edited by Vic; 20/10/2008 12:01. Reason: Zusatz

Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*