Hallo Claudia !
Hat sich da schon wieder etwas geändert

Also bei meiner Frau stand schon im Visum ....Erwerbstätigkeit Gestattet...!
Wenn ich das Gesetz richtig gelesen und verstanden habe, ist das B1 Zertifikat erst bei der unbefristeten Niederlassungserlaubnis bzw. beim Antrag auf die d. Staatsbürgerschaft notwendig

Aber ich habe auch in einem anderen Forum gelesen, dass wohl einige ABH hier ihre "eigenen Gesetze" machen

LG norbi