Guten Morgen !
Der Integrationskurs ist ein Angebot zur Verbesserung der Sprache und der Kenntnisse über D.! Er ist keine Pflicht, wenn die Zuwanderer, wie ja jetzt Bedingung, schon im Heimatland A1 gemacht haben. Wichtig ist er aber für die, die sich später einmal die Einbürgerung als Deutscher wünschen. Dazu ist unter anderm das Bestehen des Sprachtestes B1 (!) erforderlich.
Áusländer haben einen Rechtsanspruch mit Förderung auf diesen Kurs. Wer nach den ersten 600 Stunden die Prüfung B1 nicht besteht, oder wo sie garnicht erst angeboten wird, wie bei meiner Frau, kann nocheinmal 300 Stunden belegen, wie es CandelaNeu richtig schreibt.
LG norbi