Ich und mein Mann waren vorgstern auf der ABH zur Beantragung seiner Aufenthaltserlaubnis, die wir dann demnächst abholen dürfen. Ich stellte ein paar Fragen, jedoch bin ich mir nicht schlüssig, ob die Auskünfte wirklich richtig sind.
Besonderes Interesse galt dem Integrationskurs. Da wir uns mittlerweile schon bewerben wollen, wäre der Kurs natürlich bei Arbeitsaufnahme nicht gerade dienlich. Die Frau meinte zu mir, wenn mein Mann gut genug deutsch spricht, dann wäre der Kurs nicht wirklich erforderlich. Ich habe jedoch gelesen, dass er mittlerweile Pflicht ist. Welche informationen habt ihr?