...Außerdem haben wir uns gegenseitig unterschrieben, dass er wenn er will Deutschland, bzw. ich Tunesien ohne den Partner mit dem Kleinen verlassen kann...
Eine solche "Generalermächtigung" für ein Kind wird, im Falle eines Falles, vor einem _tunesischen_ Gericht nur schwer, wahrscheinlich aber gar nicht, durchsetzbar sein, weil es dem nationalen Recht widerspricht (ebenso wie z.B. Eigentums- und Erbverträge für den Todesfall) - nationales Recht bricht internationales Recht, mit der Ausnahme des EU-Rechts in den Mitgliedsländern, da ist es genau umgekehrt.
In Tunesien gilt u.a.:
- Wer Sorgerecht für ein Kind beantragt, soll einen Wohnsitz in Tunesien haben. - Falls der sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind umzieht und dies mit den Rechten des anderen Elternteils kollidiert (der Vater verfügt über Schulrechtswahl, Wahl ärztlicher Behandlung, etc.), dann kann der sorgeberechtigte Elternteil das Sorgerecht verlieren. - Deutsche Staatsbürger (und generell alle Nicht-Tunesier), die mit einem Kind tunessicher Staatsangehörigkeit Tunesien besuchen, unterwerfen sich diesbezüglich der tunesischen Rechtsprechung, die deutsche Botschaft wird und kann in diesen Fällen nicht intervenieren.
Naja, das dürfte zwar alles allgemein bekannt sein - ich wollte aber trotzdem noch einmal darauf hinweisen.