In dem genannten Fall konnte die Mutter die Namensänderung ohne Einwilligung des Vaters durchsetzen (dieser hätte niemals zugestimmt und hadert noch heute - wo das Kind schon fast erwachsen ist - damit, dass es nicht mehr seinen Familiennamen trägt). Der Fall war allerdings in der Schweiz.

Ich denke aber, dass es die absolute Ausnahme ist, dass ein tun. Mann/Vater bei der Heirat bzw. danach den Familiennamen seiner Frau annimmt und in Folge dessen auch nicht seinen Namen an seine Kinder weiter gibt.