Liebe simla und an alle die hier geantwortet haben. Das Hauptproblem für unseren deutschen Bekannten ist noch nicht mal der Arbeitsplatz (er hätte den)sondern ob er überhaupt selbstverständlich auch in Tunesien die Arbeitserlaubnis erhalten würde wenn er mit seiner tunesischen Frau dort wohnen würde.
Tunesier habe uns berichtet dass, falls ein Deutscher eine Tunesiern heiratet, trotzdem dort zwar ein Aufenthaltsrecht hat aber nicht zwingend eine ARBEITSGENEHMIGUNG bekommt. Wir wissen nicht ob das ein Gerücht ist oder wie die Gesetzeslage ist.
Vielleicht kennt sich hier jemand gut aus. Auch danke an Claudia für die Links aber tut mir leid, ich glaube die treffen nicht ganz das Problem oder ich bin blöd und finde mich nicht zurecht. Liebe Grüße an alle sharaz