Original geschrieben von: Vic
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter heißt, es liegt bei der Mutter ... dann bräuchte er eine Einwilligung der Mutter mitsamt Kind ausreisen zu dürfen...


Haaalllloooo,

Viiic, der Grenzbeamte weiss doch garnicht ,das das Aufenhaltbest. bei der Mutter liegt.
Woher auch, ist doch nicht vermerkt.

Gruss Suzann