Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter heißt, es liegt bei der Mutter ... dann bräuchte er eine Einwilligung der Mutter mitsamt Kind ausreisen zu dürfen...

So schwer ist das nicht zu bekommen - wenn man hingeht und unter den Gesichtspunkten beantragt (dauert ne 1/4 std.!!)... und dann bekommt Polizei, Jugendamt und Zoll DIREKT auf den Computer eine Meldung, daß der Vater nicht ohne weiteres berechtigt ist, daß Kind mitzunehmen!!!


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*