Hallo Vic,

klar wird der Pass kontrolliert.
aber wie soll der grenzbeamte wissen, das das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegt und die dem absolut nicht zustimmt, das der Vater mit dem Kind ausreist.
Steht doch im Pass nicht drin und auch nicht ersichtlich, wenn der Beamte die Daten in den PC eingibt.
Dies ist nur der Fall,wenn, wie schon geschrieben eine Grenzsperre für das Kind vorhanden ist.
Und die ist schwer zu erhalten.Stichhaltige Beweise,das der Vater das Kind ins Ausland verbringen will.
Aufenthaltbestimmungsrecht heisst ja nicht gleich, das Vater und Kind nicht ausreisen dürfen.

Gruss Suzann