Original geschrieben von: Vic
alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Frau übertragen lassen - damit kann der Vater nicht allein ausreisen und wird am Zoll festgehalten

aus TN ist schwer, das Kind wieder raus zu bekommen, wenn es denn erstmal dort ist (und vor allem beide Staatsangehörigkeiten hat)


Dazu müßten die Zöllner aber erst mal Veranlassung haben das zu überprüfen

Eine absolute Sicherheit gibt es nicht, oder nur der Ratschlag gar keine Kinder mit einem Tunesier in die Welt zu setzen...

aber das was am wirkungsvollsten wäre, von der Prävention her, wird von den verliebten Frauen hier die ihren Habibi heiraten und Kinder mit ihm zeugen überhaupt nicht in Erwägung gezogen - im Gegenteil man nimmt den arabischen Namen des Mannes an und sucht eifrigst auch noch nach feinen arabischen Vornamen für den Nachwuchs...

den eigenen Nachnamen behalten und einen deutschen Vornamen, oder sagen wir mal einen absolut 'nicht-arabischen' - dies macht es einem Mann schon mal ausserordentlich schwer bei der Ausreise, da würde immer nachgefragt werden, wenn das Kind nicht so heißt wie er...

...aber wie gesagt, ist ja ziemlich unpopulär - das gleiche gilt übrigens bei der Ausreise aus Tunesien - ist einem der Ex-Ehemann nicht grade auf den Versen am Zoll, oder kennt dich der Tuni-Beamte persönlich, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass man bei einem Kind mit deutschen Vor- und Nachnamen auch nur mit der Wimper zuckt bei der Ausreise (kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen).