|
|
|
|
|
Re: Strenggläubiger Moslem?
[Re: norbi]
#301968
19/04/2009 11:07
19/04/2009 11:07
|
Joined: Mar 2008
Beiträge: 537 Deutschland
LOE120908
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Mar 2008
Beiträge: 537
Deutschland
|
Hallo Kati Belkhir ! Natürlich kann er eine GESCHIEDENE Frau heiraten! Nur im ersten Beitrag wurde ja geschrieben, dass sie noch nicht geschieden ist. Dann kam der Beitrag, dass die Scheidung wohl bald erfolgt. Ja, Du hast recht, ein gläubiger Muslim darf erst nach der Eheschliesung intim werden! LG norbi Hallo, was wäre denn, wenn sie sich wegen ihm, also ihrer Urlaubsliebe zur Scheidung entschieden hätte? das wäre doch dann jedenfalls HARAM? und das selbst, wenn sie imt dem S.ex bis nach der EHeschließung warten..., oder? welche Eheschließung gilt eigentlich für die Erlaubnis zum S.ex im Islam: die standesamtliche, die islamische, also der Vertrag vor einem Imam, oder die Feier vor/mit der ganzen Familie? LG, anchadia
Last edited by Uwe Wassenberg; 19/04/2009 17:42. Reason: So schlimm ist das verbotene Wort auch nicht ;-)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Strenggläubiger Moslem?
[Re: LOE120908]
#302030
20/04/2009 21:25
20/04/2009 21:25
|
Joined: Jun 2007
Beiträge: 664 Deutschland
norbi
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Jun 2007
Beiträge: 664
Deutschland
|
Hallo ! Also ich bin ja nun auch noch nicht 100% Koran sicher und Du hast ja wohl auch zwei Fragen gestellt. Im Thema wurde ja schon von mehrer Usern geschrieben, dass ein Muslim, wenn er denn nach dem Koran lebt, eine geschieden Frau heiraten kann, wenn diese einer der monotoistischen Religionen angehört - Christentum,Judentum oder Islam! Der zweite Teil Deiner Frage ist schon schwieriger. Hier müßte man wohl sehr weit ausholen und vorallem kommt es darauf an wo die Ehe geschlossen wird, also in welchem Land mit welchem Eherecht. Prinzipiel ist aber klar, dass Intimitäten, vorallem aber GV für nach dem Koran lebenden Muslime, hier oft als strenggläubige Muslime bezeichnet, erst nach der Eheschliesung gestattet ist. Selbst die in der Mosche geschlossene Ehe ist ein Rechtsakt auf der Grundlage der Scharia, z.B. muß aus diesem Grund in einigen Ländern die Braut auch nicht anwesend sein, es langt der Vormund. Nach dem Koran und der Scharia muß die Braut aber vorab ihr Einverständs geben. Leider kommt es auch heute noch zu sogenannten "Zwangsehen", dies ist aber Tradition und nicht Islam! Aber ich schweife ab. Bei traditionellen,islamishcen Eheschliesungen soll es daher erst nach der "Heimholung" (oder so änlich), also wenn die Braut/Ehefrau im Elternhaus abgeholt wurde und ins Haus ihres Ehemannes kommt, zur "ersten" Nacht kommen. LG norbi
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: Strenggläubiger Moslem?
[Re: norbi]
#306367
09/06/2009 17:40
09/06/2009 17:40
|
Joined: Dec 2006
Beiträge: 320 Köln
sarahk
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Dec 2006
Beiträge: 320
Köln
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|