Liebe Simla,
dann bist du ja bestens informiert.

Arbeitsaufnahme

Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen:

Ministère de l'Emploi

Bureau des Etrangers

10, Avenue Guled Haffouz

1005 Tunis

Tel.: 00216-71-798.196

Im Bundesverwaltungsamt werden länderkundliche Schriften erstellt, die ihre inhaltlichen Schwerpunkte in für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen haben.Diese Schriften können deutschlandweit über die Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige des Raphaels-Werkes, des Diakonischen Werkes und des Deutschen Roten Kreuzes gegen Schutzgebühr bezogen werden. Die Beratungsstellen bieten auch objektive und umfassende Beratung zu den Aussichten einer Auswanderung. Die Anschriften der Beratungsstellen und weitere Hinweise erhalten sie vom:
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer
50728 Köln
Tel. +49 (0) 228 99-358-4999
Fax +49 (0) 228 99-358-4829
E-Mail: InfostelleAuswandern@bva.bund.de
Internet: http://www.auswandern.bund.de

Ich halte mich lieber an die Infos welche von der Botschaft veröffentlicht werden, und dort wird nicht gewarnt und genau so gab ich die Infos.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html

Claudia