Den Zwang gibt es, nur ist dieser nicht im Koran vorgeschrieben.

Dennoch ist es die Aufgabe eines Moslems seine Frau (wenn sie andersgläubig ist) aufzuklären,d.h. ihr den Glauben näher zu bringen. Und da verbirgt sich auch die Absicht des Bekehrens.

Denn wenn man eine andersgläubigen zum Islam bringt, ist einem der Platz im paradies sicher.