Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder, Ausfuhrbestimmungen

Beim Versand sind in jedem Fall die Einfuhr- und Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.

Grundsätzliche Anmerkungen:

1.
Der Absender trägt das Risiko für alle Folgen, die aus unzulässigem Warenversand in das Ausland, Nichtbeachtung der Einfuhr- und Zollvorschriften fremder Länder (einschließlich der Durchfuhrvorschriften), aus der falschen oder unzureichenden Ausfertigung der Zollinhaltserklärung, des grünen Zollzettels oder anderer Begleitpapiere sowie aus der Nichtbeachtung der geltenden Ausfuhrbestimmungen entstehen.
Dies gilt auch für Schäden, die dem Absender durch Verlust des Anspruchs auf Ersatz entstehen, wenn die Sendung von den Zollbehörden eines fremden Landes beschlagnahmt wird.
Es obliegt dem Absender, sich bei den Empfängern der Sendungen, den Auslandsvertretungen der Bestimmungs- bzw. Durchgangsländer, den Außenhandelsstellen, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Stellen selbst zu unterrichten.
2.
Die Deutsche Post AG erteilt Auskünfte über Einfuhr- und Zollvorschriften (einschließlich der Durchfuhrvorschriften) fremder Länder, sofern ihr entsprechende Informationen vorliegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Auskünfte wird nicht übernommen.
3.
Beim Kunden-Service Euro Express - Telefon: 0 18 05/04 77 77 (12 ct je angefangene 60 Sek. im Festnetz) erhalten Sie weitere Auskünfte sowie eine unverbindlichen Beratung, z. B. vom Internationalen Büro des Weltpostvereins veröffentlichen "Liste des objets interdits" (Liste der verbotenen Gegenstände).