...unanfechtbar........egal was kommt, es bleibt bei der Ablehnung...
nein - falsch interpretiert. Es geht hier um die rechtliche Anfechtbarkeit - beim Vorliegen neuer Informationen, die der Botschaft bei der Antragsentscheidung unbekannt und für eine Ablehnung maßgeblich waren, kann die Botschaft den Verwaltungsakt abändern bzw. einen sogleich vorgelegten neuen Antrag mit anderem Ergebnis beurteilen.
Mit der Regelung soll verhindert werden, daß sich deutsche Gerichte mit Touristenvisum-Ablehnungen beschäftigen müssen (die Kosten dafür wären vom deutschen Staat zu tragen und wären sehr hoch, da Touristenvisa täglich in großer Zahl beantragt werden, da kommt weltweit schon einiges zusammen).