...Wie gesagt, in der VE wird schon das frühstmögliche Einreisedatum genannt...

Ist nicht unbedingt zutreffend, in der VE wird zumeist eine Formulierung wie "von der Einreise nach Deutschland bis zur Ausreise" benutzt, die wird oft sogar gefordert, da eine VE nicht zeitlich auf einen bestimmmten Zeitraum beschränkt werden kann (wenn z.B. der Besucher nicht am vereinbarten Tage zurückreist, so bleibt die VE dennoch gültig).

Die Botschaft sagte mir explizit, daß der Tag der Flugreservierung für den Beginn des Visums maßgeblich ist und insofern der Wunsch des Besuchers eine Rolle spielt.