Danke Simla,
habe deinen Beitrag gelesen. Ich kenne die Seite von der deutschen Botschaft und den Abschnitt über die Ablehnung von Visumanträgen, kann mit dem letzten Satz allerdings nichts anfangen." Beachten Sie, dass gemäß §83 AufenthG Ablehnungen von Visa zu touristischen Zwecken umanfechtbar sind."
Innerhalb welches Zeitraums muss der Wiederspruch eingereicht werden und hat jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht?