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grundsätzlich ein sogenanntes Schengenvisum ausgestellt wird?
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NUR für Touristenvisa, und da stets auch als Mehrfach-Einreisevisum.

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Dann steht dort, dass man unter anderem die Flugticketreservierung vorlegen muß
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Dies dient allein dazu, den ersten Tag der Visumsgültigkeit festzulegen und hat keine andere Bedeutung (damit soll verhindert werden, daß ein Visum ab einem bestimmten Datum ausgestellt wird, aber der Besucher, weil er keine Fahrkarte bekommt, Besuchstage nicht nutzen kann - dient m.E. dazu, daß niemand der Botschaft den Vorwurf machen kann, sie hätte ein Visum ausgestellt, doch zu diesem Zeitpunkt hätte der Besucher nicht fahren können).

Falls man mit dem Schiff fährt, dann eine Reservierung der Schiffsfahrkarte.

Mit a) welchem Verkehrsmittel der Besucher dann tatsächlich die Reise antritt, b) zu welchem Datum ab Gültigkeitsbeginn und c) zu welchem Ziel in welchem Schengen-Land, bleibt ihm überlassen - ebenso, wann und von wo aus er zurückkehrt.
Im Prinzip könnte er sogar zunächst in ein visafreies Land reisen (hier z.B. Libyen, Marokko, Japan, etc.) und erst von dort aus weiter in ein Schengen-Land, da das Visum ja kein Ausreise-, sondern ein Einreisevisum ist und demzufolge nur für den Grenzübertritt in ein Schengen-Land und den Aufenthalt darin gültig ist.